Seitliche Unternavigation

Zusatzinformationen im Sidebar

Bitte beachten Sie Folgendes:

FFP-2-Masken-Pflicht

Icon FFP2 Maskenpflicht

Abstand halten

Icon Abstand halten 2 Meter

Regelmäßiges Hände waschen / desinfizieren

Icon Hände Waschen / Desinfizieren

Hauptinhalt

Aktuelles zum Coronavirus

Wichtige Informationen für Patient:innen und Angehörige

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Angehörige,

nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen und -regelungen, die wir pandemiebedingt zu Ihrem und unserem Schutz in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt und den weiteren Kliniken im Landkreis etabliert haben:


Ab dem 1. März entfällt die Testpflicht für Patienten, Besucher und Mitarbeiter. Um das Krankenhaus zu betreten, benötigen diese dann keinen Nachweis mehr über einen negativen Coronatest. Sollten Patienten Erkältungssymptome aufweisen, werden diese vor Ort in der Klinik getestet und ggf. isoliert. Besuchern, die entsprechende Symptome aufweisen, ist der Zutritt nach wie vor untersagt.

Zeitgleich wird auch die Besuchsregelung gelockert: Pro Patient dürfen von nun an zwei Personen zu Besuch in die Klinik kommen. Werktags (d.h. montags bis samstags) sind Besuche in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Sonntags werden die Besuchszeiten auf 10 bis 18 Uhr ausgeweitet. Ausnahmen gelten für die Gynäkologie und die Kinderklinik.

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt unterdessen weiterhin bestehen: Patienten und Besucher sind nach wie vor verpflichtet, innerhalb der Klinik eine FFP2-Maske zu tragen. Mitarbeiter müssen die FFP2-Maske in allen Bereichen tragen, in denen Patientenkontakt besteht.

Die Regelungen gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Über Änderungen informieren wir Sie an dieser Stelle.