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Kontakt

Leiter der Weiterbildungsstätte
Hartmut Hautzel
Telefon: 06431.292.72 05
E-Mail: h.hautzel(at)st-vincenz(dot)de
Lehrkraft Weiterbildungsstätte
Marc Hartmann
Telefon: 06431.292.72 08
E-Mail: m.hartmann(at)st.vincenz(dot)de
Informationsadresse
St. Vincenz-Krankenhaus Limburg
Weiterbildungsstätte für Anästhesie und Intensivpflege
Auf dem Schafsberg
65549 Limburg/Lahn
Telefon: 06431.292.42 01
Telefax: 06431.292.42 06
Hauptinhalt
Weiterbildungsstätte für Anästhesie und Intensivpflege
Die Weiterbildung zum „Fachkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie“ hat am St. Vincenz-Krankenhaus eine lange Tradition: Bereits im Jahr 1972 gründete der damalige Chefarzt der Anästhesie, Dr. Wolfgang Meister, die Weiterbildungsstätte. Nach den damaligen Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft bauten Meister und sein Team die Einrichtung kontinuierlich aus. Seit 1981 ist sie staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Intensivpflege.
Kooperationskliniken
Wir kooperieren in einem länderübergreifenden Weiterbildungsverbund mit dem Klinikum Wetzlar, den Dill-Kliniken Dillenburg, dem Kreiskrankenhaus Weilburg, dem Klinikum Weilmünster, dem DRK-Krankenhaus Diez, dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach, der BDH-Klinik Braunfels und dem Evangelischen und Johanniter Krankenhaus Dierdorf/Selters.
Ziele der Weiterbildung
Der Aufbau der Weiterbildung orientiert sich stets an den aktuellen Aufgaben und Herausforderungen im Gesundheitssystem. Im Einzelnen sollen die Teilnehmer lernen,
- umfassende und geplante Intensivpflege nach dem Pflegeprozessgedanken zu leisten,
- spezielle Pflege- und Arbeitstechniken der Intensivpflege und Anästhesie durch praxisnahe Kurse anzuwenden und weiterzuentwickeln,
- mit Notfallpatienten professionell umzugehen und bei Wiederbelebungsmaßnahmen und einer Beatmungstherapie mitzuwirken sowie
- mit allen relevanten Berufsgruppen im therapeutischen Team zusammenzuarbeiten.
Zugangsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nach §1 Absatz 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003
- Anstellung in Vollzeit
Beginn und Dauer der Maßnahme
Die berufsbegleitende Weiterbildung beginnt alle zwei Jahre zum 1. April und dauert 24 Monate.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Die Weiterbildung besteht aus vier Grundmodulen, fünf Fachmodulen und berufspraktischen Anteilen. Die Module werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
Stundenverteilung der Grundmodule
Grundmodul 1: Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
- 60 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich mit der aktullen Entwicklung der Pflegewissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene auseinander.
Sie erhalten einen Überblick über pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Konzepte. Sie reflektieren die Bedeutung von Ergebnissen der Pflegeforschung für ihre berufliche Praxis und setzen ihr Wissen in ihrem professionellen pflegerischen Handeln um.
Grundmodul 2: Kommunikation, Anleitung und Beratung
- 60 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1-3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auf professioneller Basis Beziehungen gestalten, kommunizieren, kooperieren sowie Konflikte bewältigen.
Sie sind in der Lage zu Pflegende, ihren Bezugspersonen sowie Lernende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter professionell zu informieren, anzuleiten und zu schulen. Sie sind befähigt Anleitungen und Beratungen professionell anzubahnen und gegenbenenfalls in Teilbereichen durchzuführen.
Grundmodul 3: Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation
- 60 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuelle Gesundheitspolitik, entwickeln ein umfassendes Geständnis der Strategien und Disziplinen der Gesundheitswissenschaften und setzen ihr Wissen in ihrem pflegerischen professionellen Handeln ein.
Sie erwerben vertiefende Kenntnisse der verschiedenen Ebenen und Konzepte der Prävention und Gesundheitsförderung und sind in der Lage, die Möglichkeiten gesundheitlichen Handelns in die Pflege zu integrieren.
Sie integrieren die rechtlichen Aspekte der Rehabilitation sowie deren Aufgabe und rehabilitative Pflegekonzepte in ihr pflegerisches Handeln und Wissen um die Notwendigkeit der Interdisziplinarität innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen.
Grundmodul 4: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
- 60 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reflektieren die Bedeutung und Struktur des Gesundheitswesen.
Sie verstehen grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und integrieren betriebswirtschaftliche Instrumente und Verfahrensweisen in ihr professionelles Handeln.
Sie kennen die relevanten rechtlichen Grundlagen und berücksichtigen diese in ihrer Tätigkeit.
Stundenverteilung der Fachmodule
Fachmodul 1: Atmung
- 90 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt die Pflege individuell und altersspezifisch zu gestalten.
Sie haben vertiefte Kenntnisse der Atmung und Beatmung, kennen deren pflegetherapeutische Unterstützung und sind daher in der Lage, pflegerische Interventionen vorbeugend und überwachend in ihr professionelles Handeln zu integrieren. Sie arbeiten mit den beteiligten Berufsgruppen im therapeutischen Team.
Fachmodul 2: Herz-Kreislauf
- 60 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprofung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt die Pflege individuell und altersspezifisch zu gestalten.
Sie können Menschen mit Störungen des Herz-Kreislauf-Systems unter den besonderen Bedingungen der Intensivtherapie individuell überwachen und unterstützen. Sie planen die Pflege, führen sie aus und bewerten sie. Sie arbeiten mit den beteiligten Berufsgruppen im therapeutischen Team.
Fachmodul 3: Stoffwechselfunktion und Ernährung
- 90 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt die Pflege individuell und altersspezifisch zu gestalten.
Sie können Menschen mit Störungen der stoffaufnehmenden, -verarbeitenden und -ausscheidenden Systeme unter den besonderen Bedingungen der Intensivtherapie individuell überwachen und unterstützen. Sie planen die Pflege, führen sie aus und bewerten sie. Sie arbeiten mit den beteiligten Berufsgruppen im therapeutischen Team.
Fachmodul 4: Bewusstsein, Wahrnehmung und Bewegung
- 120 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs, 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt die Pflege individuell und altersspezifisch zu gestalten.
Sie können Menschen mit Störungen des Beusstseins, der Wahrnehmung und Bewegung unter den besonderen Bedingungen der Intensivtherapie individuell überwachen und unterstützen.
Sie planen die Pflege, führen sie aus und bewerten sie. Sie arbeiten mit den beteiligten Berufsgruppen im therapeutischen Team. Sie können ihre Handlungen unter ethischen und kulturellen Gesichtspunkten pkanen, begründen, durchführen und auswerten. Sie können mit psychischen und physischen Anforderungen umgehen, sich vor Überlastung schützen.
Fachmodul 5: Anästhesiepflege
- 120 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
- Modulprüfung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Kompetenzerwerb:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt die Pflege individuell und altersspezifisch zu gestalten.
Sie kennen die verschiedenen Anästhesieverfahren und können auf der Basis dieses Wissens die pflegerischen Vor- und Nachbereitungen und die Assistenzmaßnahmen durchführen.
Sie überwachen und begleiten Menschen unter Berücksichtigung der verschiedene Aänsthesieverfahren und medizinischen Anforderungen sowie individueller Bedürfnisse. Sie können in Notfall- und Krisensituationen angemessen reagieren. Sie sind in der Lage, Schmerzen des Patienten individuell und in Anlehungn an bestehende Standards zu erfassen, zu bewerten und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Berufspraktische Anteile der Weiterbildung
Um die Ziele der Weiterbildung zu erreichen, werden zehn von hundert berufspraktischen Stunden in Form einer qualifizierten Praxisanleitung unterrichtet.
Abschlussprüfung
Die Weiterbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine mündliche Prüfung von 30 Minuten. Das zuständige Regierungspräsidium stellt anschließend ein Zeugnis und eine entsprechende Urkunde aus.
Unterrichtsort
- Unterrichtsräume der Weiterbildungsstätte am St. Vincenz-Krankenhaus
- Unterrichtsräume der Gesundheits- und Krankenpflegeschule St. Vincenz an der Caritas-Akademie St. Vincenz in Hadamar
Urlaubsregelung
Die Urlaubsplanung ist mit der pflegerischen Leitung des jeweiligen Einsatzgebietes abzustimmen.